Nach dem Unfall: die ersten Schritte
Unfallstelle sichern, Polizei bei Personenschaden oder strittiger Schuldfrage hinzuziehen, Schäden mit dem Handy fotografieren. Danach gilt: Nicht vorschnell bei der gegnerischen Versicherung unterschreiben.
Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, nicht Sie.
Wer zahlt das Gutachten? Ehrlich erklärt
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten vollständig. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Bei Kaskoschäden oder unklarer Schuldfrage sprechen wir das vorab offen an, damit Sie wissen, woran Sie sind, bevor die Besichtigung beginnt.
Vor der Beauftragung: die wichtigsten Fragen
Klären Sie kurz: Ist der Gutachter unabhängig, oder arbeitet er für die Versicherung? Wie schnell erfolgt die Besichtigung? Wird das Gutachten direkt an Versicherung und Anwalt weitergeleitet?
Wer auf diese Fragen klare Antworten gibt, arbeitet meist auch gründlich. Im Zweifel gilt: lieber einmal mehr nachfragen, bevor Sie sich festlegen.